Bauleitung fachlich und juristisch
Präsenzseminar in Detmold- 1 Seminar
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Bauleitung fachlich und juristisch
Für Architekten, Ingenieure und Bauleiter ist es wichtig, die baubetrieblichen und rechtlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Nachträgen zu kennen. Bei dem richtigen Umgang des Bauvertragsrechtes des BGB oder der VOB Teil B können für den Auftraggeber finanzielle Verluste verhindert und für den Auftragnehmer Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit Nachträgen gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, ohne deren Kenntnis eine richtige Anwendung nicht erreicht wird.
Gliederung
1. Definition des Bauvertrages als besonders ausgestalteter Werkvertrag
2. Anordnungsrecht des Auftraggebers und Recht zur Änderung des Vertrages
3. Vergütungsanpassung bei der Forderung von zusätzlichen und geänderten Leistungen durch den Auftraggeber
4. Abnahme und Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
5. Verpflichtung zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung
6. Kündigung des Bauvertrages mit und ohne Kündigungsgrund
7. Mangelrechte des Auftraggebers und Sicherheiten für den Auftragnehmer
8. Besonderheiten bei der Bauleitung unter Berücksichtigung der VOB/B
Inhalt des Seminars:
Aus der Sicht eines Architekten und eines Juristen werden die Tätigkeiten der Architekten und Ingenieure von der Ausschreibung bis zur Bauüberwachung (Bauleitung) dargestellt. Ziel ist der richtige Umgang des Bauleiters mit dem neuen Bauvertragsrecht. Eine zentrale Rolle spielen bei der Bauleitung die Geltendmachung oder Abwehr von Nachträgen, der Umgang mit Behinderungen, Mängel während und nach der Bauausführung und die Abnahme der Bauleistungen.
Für Architekten, Ingenieure und Bauleiter ist es wichtig, die baubetrieblichen und rechtlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung von Nachträgen zu kennen. Bei dem richtigen Umgang des Bauvertragsrechtes des BGB oder der VOB Teil B können für den Auftraggeber finanzielle Verluste verhindert und für den Auftragnehmer Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit Nachträgen gesichert werden. In diesem Zusammenhang ist auch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, ohne deren Kenntnis eine richtige Anwendung nicht erreicht wird.
Gliederung
1. Definition des Bauvertrages als besonders ausgestalteter Werkvertrag
2. Anordnungsrecht des Auftraggebers und Recht zur Änderung des Vertrages
3. Vergütungsanpassung bei der Forderung von zusätzlichen und geänderten Leistungen durch den Auftraggeber
4. Abnahme und Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
5. Verpflichtung zur Erstellung einer prüfbaren Abrechnung
6. Kündigung des Bauvertrages mit und ohne Kündigungsgrund
7. Mangelrechte des Auftraggebers und Sicherheiten für den Auftragnehmer
8. Besonderheiten bei der Bauleitung unter Berücksichtigung der VOB/B
Inhalt des Seminars:
Aus der Sicht eines Architekten und eines Juristen werden die Tätigkeiten der Architekten und Ingenieure von der Ausschreibung bis zur Bauüberwachung (Bauleitung) dargestellt. Ziel ist der richtige Umgang des Bauleiters mit dem neuen Bauvertragsrecht. Eine zentrale Rolle spielen bei der Bauleitung die Geltendmachung oder Abwehr von Nachträgen, der Umgang mit Behinderungen, Mängel während und nach der Bauausführung und die Abnahme der Bauleistungen.
Kompetenzzentrum Bau Detmold, Wittekindstraße 40, 32758 Detmold.
160,00
EUR
inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
BDB-MItglieder: 80,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Mitarbeiter BDB-Büro: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
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16.11.2022 14:00 - 17:15
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fligg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht