Weiterbildung für AbsolventInnen

Barrierefreiheit I-IV
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
Themengebiete:
• Themenfeld I Öffentlich-rechtliche Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens (2 UE)
• Themenfeld III Planungs- und Baupraxis (6UE)

Termine:
06.01.2027 18:00 – 19:30 (keine Pause) 2UE
13.01.2027 18:00 – 19:30 (keine Pause) 2UE
20.01.2027 18:00 – 19:30 (keine Pause) 2UE
27.01.2027 18:00 – 19:30 (keine Pause) 2UE
Die Termine können nur als ganzer Block gebucht werden!

Die Weiterbildung vermittelt die Grundlagen der barrierefreien Planung in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie im Wohnungsbau mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die Teilnehmenden lernen, die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit sicher zu identifizieren, um diese in ihrer Planung umsetzen zu können. Dabei wird insbesondere das Zusammenspiel der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Nordrhein-Westfalen (VV TB NRW) sowie der Normen DIN 18040-1 bzw. DIN 18040-2 behandelt.

Inhalte
Zu Beginn werden die relevanten Paragraphen der BauO NRW vorgestellt, die Anforderungen an die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im Wohnungsbau regeln. Dabei wird erläutert, welche gesetzlichen Vorgaben für unterschiedliche Gebäudetypen gelten und wie diese im Planungsprozess zu berücksichtigen sind. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Bedeutung für die Praxis.
Im Fokus der ersten beiden Seminare stehen die Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude. Die Teilnehmenden lernen die Grundlagen der DIN 18040-1 kennen, die die Anforderungen an die Barrierefreiheit solcher Gebäude beschreibt. Es wird vermittelt, dass die Norm nicht vollständig bauordnungsrechtlich eingeführt ist und dass das in Nordrhein-Westfalen geforderte Maß an Barrierefreiheit aus der Kombination von DIN 18040-1 und VV TB NRW hervorgeht. Ergänzend werden die Anforderungen der BauO NRW an einzelne Bauteile sowie gegebenenfalls Anforderungen der Sonderbauverordnung betrachtet.
Im dritten und vierten Seminar werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Wohnungen thematisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann Wohnungen barrierefrei ausgeführt werden müssen und welche Anforderungen sich daraus ergeben. Grundlage bildet die DIN 18040-2, die beschreibt, was Barrierefreiheit im Wohnungsbau grundsätzlich bedeutet. Zudem wird erläutert, dass die Norm nicht vollständig bauordnungsrechtlich eingeführt ist und die konkreten Anforderungen in Nordrhein-Westfalen aus dem Zusammenspiel von DIN 18040-2 und VV TB NRW hervorgehen. Zusätzlich werden die Anforderungen der BauO NRW an einzelne Bauteile betrachtet.
Die Anforderungen aus BauO NRW, DIN 18040-1 beziehungsweise DIN 18040-2 sowie der VV TB NRW werden anhand von Beispielen erläutert. Die Teilnehmenden lernen, wie die verschiedenen Regelwerke zusammenwirken und welche Konsequenzen sich daraus für die Planung ergeben.

Nach Abschluss der vier Einheiten sind die Teilnehmenden in der Lage, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen zu identifizieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Grundlage hierfür ist das Verständnis des Zusammenspiels von BauO NRW, DIN 18040-1, DIN 18040-2 und der VV TB NRW.

Referentin: Michaela Wodarczak
• Architektin, M.Sc. RWTH
• Sachverständige für Barrierefreies Planen und Bauen (HTWG)
• Zertifizierte Fachplanerin für Barrierefreies Bauen
digital
64,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Studierendenprogramm: 0,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Seminare gratis für Studierende. Es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

06.01.2027 18:00 - 19:30

13.01.2027 18:00 - 19:30

20.01.2027 18:00 - 19:30

27.01.2027 18:00 - 19:30

Architektin M.Sc. Michaela Wodarczak, zert. Sachverständige für Barrierefreies Planen und Bauen (HTWG)

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