Honorar- und Vertragsrecht für Architekten und Ingenieure
- „mit und ohne HOAI“- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
Honorar- und Vertragsrecht für Architekten und Ingenieure - „mit und ohne HOAI“
Web-Seminar: 26. Februar 2026
Uhrzeit : 09:00 Uhr – 12:15 Uhr,
09:00 Uhr – 10:30 Uhr Seminar
10:30 Uhr – 10.45 Uhr Pause
10:45 Uhr – 12:15 Uhr Seminar
Worum geht es?
Seit der HOAI 2021 gilt der Grundsatz, dass die Honorare für Architekten und Ingenieure frei verhandelbar sind. Voraussetzung ist jedoch, dass zum einen ein Architekten- oder Ingenieurvertrag wirksam zustande gekommen ist und dass eine Honorarvereinbarung in der richtigen Form – schriftlich oder in Textform – getroffen wurde. Welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen beachtet werden müssen, um ein angemessenes Honorar zu erhalten und notfalls durchzusetzen, ist Gegenstand dieses Praktikerseminars.
Inhalt des Seminars:
(1) Rechtssicherer Abschluss des Architekten- und Ingenieurvertrages
(2) Vereinbarung der zu erbringenden Leistungen des Architekten/Ingenieurs
(3) Wirksame Honorarvereinbarung
(4) Honorar für zusätzliche und wiederholte Leistungen
(5) Pauschal- und Zeithonorar
(6) Prüfbare Abrechnung
(7) Sicherung des Honoraranspruchs, Verjährung des Honoraranspruchs
Referenten:
Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fligg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter an der Jade-Hochschule Oldenburg und Mitglied im BDB
Preise:
BDB-Mitglieder: 90,00 EUR
Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR
Gäste: 180,00 EUR
Die Seminarunterlagen der Referenten werden vor der Veranstaltung digital an die Seminarteilnehmenden verteilt.
Bei der AKNW und IK Bau NRW mit 4 UE als Fortbildung beantragt.
Web-Seminar: 26. Februar 2026
Uhrzeit : 09:00 Uhr – 12:15 Uhr,
09:00 Uhr – 10:30 Uhr Seminar
10:30 Uhr – 10.45 Uhr Pause
10:45 Uhr – 12:15 Uhr Seminar
Worum geht es?
Seit der HOAI 2021 gilt der Grundsatz, dass die Honorare für Architekten und Ingenieure frei verhandelbar sind. Voraussetzung ist jedoch, dass zum einen ein Architekten- oder Ingenieurvertrag wirksam zustande gekommen ist und dass eine Honorarvereinbarung in der richtigen Form – schriftlich oder in Textform – getroffen wurde. Welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen beachtet werden müssen, um ein angemessenes Honorar zu erhalten und notfalls durchzusetzen, ist Gegenstand dieses Praktikerseminars.
Inhalt des Seminars:
(1) Rechtssicherer Abschluss des Architekten- und Ingenieurvertrages
(2) Vereinbarung der zu erbringenden Leistungen des Architekten/Ingenieurs
(3) Wirksame Honorarvereinbarung
(4) Honorar für zusätzliche und wiederholte Leistungen
(5) Pauschal- und Zeithonorar
(6) Prüfbare Abrechnung
(7) Sicherung des Honoraranspruchs, Verjährung des Honoraranspruchs
Referenten:
Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fligg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter an der Jade-Hochschule Oldenburg und Mitglied im BDB
Preise:
BDB-Mitglieder: 90,00 EUR
Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR
Gäste: 180,00 EUR
Die Seminarunterlagen der Referenten werden vor der Veranstaltung digital an die Seminarteilnehmenden verteilt.
Bei der AKNW und IK Bau NRW mit 4 UE als Fortbildung beantragt.
digital
180,00
EUR
inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
BDB-Mitglied: 90,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
BDB-Mitglied: 90,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
26.02.2026 09:00 - 12:15
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fligg Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Prof. Dr. Peter Fischer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht