Weiterbildung für AbsolventInnen

Baurecht I-IV
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
Gegenstand des Seminarblocks ist die Vermittlung der öffentlich-rechtlichen Grundlagen und Verfahren des Planens und Bauens. Konkret sind folgende Themenblöcke vorgesehen:

a) Definition des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie Abgrenzung zum privaten Baurecht, (1,5 Std.),
b) Rechtssystematik und Rechtsbereiche des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, (1,5 Std.),
c) Einordnung und Abgrenzung von Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Baunebenrecht, (1,5 Std.) sowie
d) thematische Eingrenzung Bodenrecht und Bauleitplanung (1,5 Std.).

Im Rahmen des Seminarblocks sollen die jeweiligen rechtlichen Grundlagen gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet werden. Hierbei wird besonderes Gewicht daraufgelegt, den Teilnehmern – welche keine Juristen sind – die maßgeblichen Grundlagen und Anknüpfungspunkte für die praktische Anwendung der erarbeiteten Kenntnisse in ihrem beruflichen Alltag zu vermitteln.

Es erfolgt zunächst eine Erarbeitung der rechtssystematischen und -dogmatischen Grundlagen. Hierfür ist das öffentliche Baurecht von anderen Rechtsbereichen wie dem privaten Baurecht, dem Raumordnungsrecht oder dem Immissionsschutzrecht sowie dem Immobilienrecht abzugrenzen. Auch sind in der gebotenen Kürze die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu klären.

Im weiteren Verlauf des Seminarblocks sollen insbesondere die wesentlichen Regelungsinhalte des Bauplanungsrechts sowie Bauordnungsrechts dargestellt werden. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens (§§ 30, 34 und 35 BauGB) gelegt. Daneben werden überblicksartig auch Fragen der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens beleuchtet.

Im Rahmen der Veranstaltung wird den Teilnehmern ausreichend Raum für Rückfragen und Diskussionen gegeben. Auch wird großes Augenmerk daraufgelegt, die theoretischen Inhalte anhand praktischer Fallbeispiele aus der (anwaltlichen) Praxis zu vermitteln.

Dozent: Herr Dr. Johannes Grüner. Herr Dr. Grüner ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Kapellmann und Partner mbB. Er ist seit dem Jahr 2012 im Düsseldorfer Büro der Kanzlei als Anwalt tätig und verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in der praktischen Bearbeitung wie auch der theoretischen Vermittlung der gegenständlichen Rechtsfragen. Insbesondere ist der Dr. Grüner seit vielen Jahren in erheblichem Umfang auch als Dozent in der Fortbildung tätig und hat bereits eine Vielzahl von durch die AKNW anerkannten Seminaren (bspw. zum. Bauordnungsrecht) erfolgreich durchgeführt.
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64,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

BDB.NRW Flatrate: 0,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.


Studierendenprogramm: 0,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Seminare gratis für Studierende. Es wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

11.06.2025 18:00 - 19:30

18.06.2025 18:00 - 19:30

25.06.2025 18:00 - 19:30

02.07.2025 18:00 - 19:30

Dr. Johannes Grüner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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