Zukunftsgerechte Wärmeversorgung für bestehende Gebäude

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  • 3 Übersicht
Aufgrund der Energiepreisentwicklung ab Frühjahr 2022 ist jedem bekannt, dass die Wärmeversorgung zukunftsorientiert gestaltet werden muss.
Gemäß dem GEG dürfen ab dem 1.1.2024 bzw. nach Ausarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung Wärmerzeuger nur noch eingebaut werden, wenn mindestens 65 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Damit können zukünftig fossilbeheizte Wärmeerzeugungsanlagen nur noch repariert bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden.
Bei Bestandsgebäuden mit höheren Energieverbräuchen und höheren Heizkreistemperaturen kann die bekannte Idee „Ersatz durch Wärmepumpen“ nicht das alleinige Heilmittel sein. Vielmehr müssen Hybrid-Lösungen unter Berücksichtigung der Bestandstechnik mitbetrachtet werden, damit eine kostenoptimierte Gesamtlösung geschaffen wird.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen verschiedene Parameter beachtet werden. Gerade die Identifizierung der Bestandstechnik fällt häufig schwer, weil Bestandsunterlagen nur lückenhaft, unzureichend vorhanden sind.
Im Rahmen dieses Seminars werden beispielhafte Anlagetechniken vorgestellt, so dass sich den Teilnehmenden die wichtigsten Parameter für die Bauherrn- und Energieberatung bei Bestandsanlagen und deren Optimierung erschließt.


Die Anmeldung gilt für beide Tage (5. und 7. Februar)

Die Anerkennungen der beiden Baukammern NRW (AKNW und IKBau) liegen mit je 8 UE vor.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 UE anerkannt.
digital
280,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

BDB-Mitglieder: 140,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.


Mitarbeiter BDB-Büro: 210,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

20.03.2024 09:00 - 12:15

22.03.2024 09:00 - 12:15

Dipl. Ing. Peter B. Schmidt, TGA-Fachplaner

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